Demenz,

ein Leben ohne gestern.

Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige 

 

Pflegende Angehörige leisten tagtäglich Großes. Damit sie sich auch einmal eine Auszeit nehmen können – für Erholung, eigene Termine oder einfach zum Krafttanken – bietet die Pflegeversicherung die Verhinderungspflege an.


 Seit Juli 2025 gelten neue, verbesserte Bedingungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

 

Was ist Verhinderungspflege?                                                                            Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung ( § 39 SGB XI),

wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, z.B. wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzperson die Betreuung.

 

Voraussetzungen:

(Stand Juli 2025)

- Mindestens PflegegrAD 2

- Pflege im häuslichen Umfeld

- Kein Vorpflegezeitraum mehr notwendig (früher 6 Monate)

- Antragstellung bei der Pflegekasse der

 pflegebedürftigen Person

 

Leistungsumfang:

- 3.539 € pro Kalenderjahr

→ Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

- Bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr

→ Flexible Nutzung: stunden-, tage- oder wochenweise

- Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt

→ Bei ganztägiger Ersatzpflege für bis zu 8 Wochen: 50 % des Pflegegelds

 

Wer darf Verhinderungspflege leisten?

Die Verhinderungspflege kann Übernommen werden von :

 

- Ambulanten Pflegediensten

- Nachbarn, Freunden oder ehrenamtlich Engagierten

- Familienangehörigen

Bis zum 2. Grad (z. B. Kinder, Eltern, Geschwister) mit Aufwandserstattung & Verdienstausfall

- Betreuungsdiensten oder geschulten Privatpersonen

Voraussetzung:

Die Person muss zur pflegerischen Betreuung in der Lage sein, eine formale Pflegeausbildung ist nicht zwingend notwendig.

 

So funktioniert die Beantragung:


- Ersatzpflege organisieren

→ z. B. durch eine Privatperson oder einen Pflegedienst

- Antrag bei der Pflegekasse stellen

→ schriftlich, formlos oder mit Vordruck der Kasse

- Nachweise einreichen

→ z. B. Rechnung, Quittung, Aufwandsentschädigung

- Kostenerstattung erhalten

→ Rückzahlung erfolgt nach Prüfung durch die Pflegekasse

 

📌 Tipp: Die Verhinderungspflege kann auch rückwirkend für bis zu 4 Jahre beantragt werden.

 

Kombination mit Kurzzeitpflege


Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zum einheitlichen Entlastungsbudget zusammengelegt. Sie können die 3.539 € frei aufteilen – je nachdem, was Ihre Situation erfordert.

 

 

Diese Infoseite dient Ihrer Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse.

 


 

 

 

 

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